Der Elternbeirat [ Diese Rubrik ist zur Zeit in Bearbeitung! ]

Zu Beginn des laufenden Kindergartenjahres - in aller Regel im September - wird von jeder Gruppe ein Elternbeirat gewählt. Diese Gruppenelternbeiräte wählen den Gesamtelternbeirat der Kita.

Zu den Aufgaben des Elternbeirats gehört in erster Linie die Vertretung der Interessen von Kindern und Eltern, aber auch die Unterstützung der Erzieherinnen in ihrer Arbeit gegenüber dem Träger und anderen Institutionen. Die Elternbeiratsmitglieder treffen sich regelmäßig mit den Erzieherinnen, um wesentliche Angelegenheiten der Einrichtung zu besprechen. Nicht zuletzt ist der Elternbeirat in die Planungen von Feierlichkeiten und besonderen Aktivitäten der Kita eingebunden.

Wie in allen städtischen Kitas wird die Arbeit des Elternbeirats durch die sogenannten „Richtlinien für die Mitwirkung der Erziehungsberechtigten in den städtischen Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderhorten“ geregelt. Sie sind wiedergegeben in einer Informationsschrift mit dem Titel „Formen der Erziehungspartnerschaft mit Eltern. Eine Orietierungshilfe der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder“, die über den Fachdienst Kinderbetreuung (siehe Kontakt) bezogen werden kann.

Der Elternbeirat unterhält ganz selbstverständlich enge Kontakte zum Förderverein der Kita.